Haines-Leger Architekten + Stadtplaner BDA

im Auftrag der Stadt Kempten

Grußwort Oberbürgermeister Thomas Kiechle

Unter dem folgenden Link können Sie ein kurzes Video aufrufen, in dem Herr Oberbürgermeister Kiechle Inhalt und Vorgehen im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan erläutert.
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Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) enthält die Grundzüge der städtebaulichen Entwicklung und dient der Stadt als Leitlinie für die räumliche Verteilung von verschiedenen Nutzungen innerhalb des Stadtgebietes. Der FNP regelt die Aufteilung von Bauflächen (Wohnen, Gewerbe) sowie die Verteilung der wichtigsten Standorte für öffentliche Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser oder Sportanlagen. Die Art der Nutzung wird nach einem festen Farbschema im Plan dargestellt.
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Landschaftsplan

Das Ziel des Landschaftsplanes (LP) ist der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft in- und außerhalb der Stadt Kempten. 
Der Landschaftsplan beinhaltet folglich alle Grün- und Freiflächen sowie Wälder und Gewässer.

Zur besseren Lesbarkeit und Vereinheitlichung wird der Landschaftsplan in den Flächennutzungsplan integriert und zusammen mit den FNP als ein Gesamtplan dargestellt. 
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Bürgerbeteiligung

Die Online-Beteiligung zum Flächennutzungsplan ist abgeschlossen! 

Wir bedanken uns für die zahlreichen Kommentare und Beiträge im Rahmen unseres ePIN-Verfahrens!
Über folgenden Link können Sie die Beiträge auf der Karte ansehen: https://fnp-kempten.e-pin.eu


Oder hier die Zusammenfassung herunterladen:

Meilensteine und Bürgerbeteiligung 2023/24

Überblick über die Bürgerbeteiligung

1. Onlinebeteiligung mittels ePIN

Das partizipatorische Konzept startet voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2022 mit einer digitalen Bürgerbeteiligung mittels des Onlinebeteiligungstools ePIN. Ziel ist die Abfrage grundsätzlicher Anregungen und Einschätzungen zu möglichen Wohn- und Gewerbegebietsentwicklungen sowie zu möglichen landschaftlichen Entwicklungsflächen in einem sehr frühen Planungsstadium. 
ePIN basiert auf einem interaktiven Stadtplan, in dem alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kempten ihre Anliegen einbringen können. Potenzielle Änderungs- und Entwicklungsflächen sind dabei bereits durch farbige Pins hinterlegt. Bei einem Klick auf den zugehörigen Pin können ergänzende Informationen abgerufen und die Standortvorschläge kommentiert und mittels der „Gefällt mir“ bzw. „Gefällt mir nicht“ Buttons bewertet werden.

2. Workshops vor Ort

Nach Auswertung der Onlinebeteiligung geht das partizipatorische Konzept in seine zweite, entscheidende Phase über. In Form von Workshops vor Ort werden einzelne Bezirke genauer unter die Lupe genommen und die betroffenen Anlieger und Anwohner auf Basis eines Vorabzugs des Vorentwurfs gezielt angesprochen. 
Voraussichtlich werden 4 räumliche Bereiche abgegrenzt. Die genauen Termine und Veranstaltungsorte werden noch bekannt gegeben und u.a. auf dieser Seite veröffentlicht.


3. Frühzeitige formelle Beteiligung

Nach der Onlinebeteiligung und den Workshops wird der sogenannte „Vorentwurf“ fertiggestellt. Dieser wird dann gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich ausgelegt. Hier besteht für die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Anregungen schriftlich abzugeben. Diese werden dann im Planungs- und Bauausschuss der Stadt Kempten behandelt und abgewogen. Parallel zu der öffentlichen Auslage werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (z.B. Fachämter, Verbände, Nachbarkommunen) beteiligt.

4. Öffentliche Informationsveranstaltung

Die Ergebnisse der frühzeitigen formellen Beteiligung werden im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt. 
Auch hier besteht wieder die Option einer aktiven Teilhabe an Thementischen.




5. Formelle Beteiligung zum Entwurf

Sind die Anregungen der vorangegangen Beteiligungsformate in den Plan eingearbeitet, spricht man vom „Entwurf“. Dieser wird, genauso wie der Vorentwurf, öffentlich ausgelegt (gemäß § 3 und 4 Abs. 2 BauGB) und schriftliche Stellungnahmen können abgegeben werden. Auch eine parallele Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird nochmals durchgeführt.

6. Abschluss des Verfahrens

Die eingegangenen Stellungnahmen der BürgerInnen und der Träger öffentlicher Belange werden abgewogen und gegebenenfalls in den Entwurf des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan eingearbeitet.

Sind die Stadträte mit dem Plan zufrieden, fassen diese einen sogenannten „Feststellungsbeschluss“. Anschließend werden der Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan von der Regierung von Schwaben überprüft und abschließend genehmigt. Erst dann sind die Pläne rechtskräftig.

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